1.1
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller. Spätestens mit der vorbehaltlosen Entgegennahme der Ware oder Leistungen durch den Besteller gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.
1.2
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
2.
An unsere Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden. Bestellungen ohne vorhergehendes Angebot gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche Nebenabreden bedürfen grundsätzlich unserer schriftlichen Bestätigung.
3.1
Unsere Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, die gesondert in der Rechnung ausgewiesen wird. Bei einem Nettoauftragswert bis 50,00 € erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 €. Der Mindestauftragswert beträgt 39,00 €.
3.2
Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt rein netto. Wir sind berechtigt, Fälligkeitszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Hauptrefinanzierungssatz der EZB zu berechnen, mindestens jedoch 5,00 Euro.
3.3
Wechsel und Schocks werden nur nach besonderer Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und für uns spesen- und kostenfrei angenommen.
4.1
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
4.2
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzug oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde.
4.3
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt- und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (Stinkt, Naturgewatten, etc.), auch wenn sie bei unseren Zulieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, habe mir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
5.1
Minder- oder Falschlieferungen sowie erkennbare Mängel können nur innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft der Lieferung beim Besteller von diesem schriftlich beanstandet werden. Nicht sofort erkennbare Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder Ersatzlieferung. Bei Freiheitsplan der Instandsetzung oder Ersatzlieferung kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgangsmachung des Vertrages verlangen.
5.2
Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die an der gelieferten Ware aufgetretenen Mängel auf unsachgemäßer Behandlung, natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder auf Eingriff oder Änderung der gelieferten Ware beruhen, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns vorgenommen wurde.
5.3
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15% der Gesamtmenge für Standard- und bis zu 40% der Gesamtmenge für Sondermaterialien gelten als handelsüblich und schließen eine Reklamation- oder Gewährleistungsrecht des Bestellers aus.
5.4
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andruck und Auflagendruck.
5.5
Der Besteller hat selbst zu entscheiden, ob die von uns gelieferten und/oder empfohlenen Materialien für den gedachten Verwendungszweck geeignet sind. Dies gilt insbesondere für selbstklebende Etiketten, da bei ihnen die Reaktion der Haftgummierung auf bestimmte Materialien (z.B. Kunststoff, etc.) nicht vorhergesehen werden kann. Unsere Empfehlungen gelten insoweit nicht als Zusicherung von Eigenschaften.
5.6
Über die in diesen Bedingungen geregelten Ersatzansprüche hinaus haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder Verletzung einer vertragswesentlichen Kardinalpflicht. Dies gilt insbesondere für Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind.
6.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus diesem und weiteren Lieferverträgen vor. Bei vertragswidrigen Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die gelieferte Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der gelieferten Ware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
6.2
Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Besteller verpflichtet, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
6.3
Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (inkl. MwSt.) unserer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Vereinbarung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungswerzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvers- oder Vergleichsverfahrens gestellt in oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, daß der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt will, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldhern die Abtretung mitteilt.
6.4
Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Ware durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die gelieferte Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Mitleigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
6.5
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
7.1
Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist unser Geschäftssitz. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
7.2
Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
8.
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.